Liebe Gäste,
in der Zeit vom 23.12.2020 bis einschließlich 03.01.2021 bleibt unser Hotel geschlossen!
Für diesen Zeitraum, insbesondere die Weihnachtsfeiertage, sind daher keine Buchungen möglich.
Für Ihre Buchungsanfragen 2021 u.ä. sind wir ab dem 23.12.2020 ausschließlich über unsere Email-Adresse: info@hotel-absolute.de erreichbar.
Bitte beachten Sie, dass eine Rückmeldung im Zweifel nicht innerhalb von 24 Stunden erfolgen kann.
Ab den 04.01.2021 sind wir wieder persönlich für Sie da.
Wir wünschen Ihnen trotz aller Widrigkeiten ein schönes und besinnliches Weihnachtsfest und für das kommende Jahr 2021 alles Gute, viel Glück und vor allem Gesundheit.
Mit herzlichen Grüßen
Ihr Team im HOTEL absolute
Ab Montag,2.November 2020, gilt auch in Hessen:
Übernachtungsangebote im Inland sind nur noch für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke erlaubt.
Touristische Übernachtungen sind daher ab dem 2.November 2020 nicht mehr gestattet.
Soweit Sie aus rein touristischen Gründen am 03.11.2020 anreisen, dürfen wir Sie leider nicht als Gäste bei uns im Haus begrüßen.
Ansonsten dürfen nur Gäste mit einem zwingend notwendigen Grund ( wie berufliche Gründe ) beherbergt werden.
Dieser Grund ist nachzuweisen, am Besten mit einer Bestätigung des Arbeitgebers, die bei Anreise vorzulegen ist.
Die Formulare zur Eigenbestätigung können Sie sich nachfolgend herunterladen:
Eigenbestätigung aus beruflichem Grund
Eigenbestätigung aus medizinischem Grund
Eigenbestätigung aus sonstigem triftigen Grund
Für Reisende aus ausländischen Risikogebieten gilt die Quarantänebestimmung des Bundes.
Informieren Sie sich bitte zu aktuellen Regelungen vor Ihrer Anreise!
Bleiben Sie gesund!
Rechtlicher Hinweis: Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und
Aktualität der Fragen und Antworten.
Das Beherbergungsverbot in Hessen wurde am 19.10.2020 mit Wirkung zum 20.10.2020 aufgehoben.
Somit dürfen hessische Beherbergungsbetriebe alle innerdeutschen Gäste (auch aus Risikogebieten) aufnehmen. Es wird kein Coronatest mehr verlangt, ungeachtet des Reiseanlasses.
Für Reisende aus ausländischen Risikogebieten gilt die Quarantänebestimmung des Bundes: bit.ly/3jlXAso
Rechtlicher Hinweis: Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und
Aktualität der Fragen und Antworten.
Immer mehr Landkreise und Städte in Deutschland werden aktuell zu Risikogebieten erklärt. Damit verbundenen sind zu beachtende Beherbergungsverbote für Einreisende aus Risikogebieten.
Die hessische Corona-Verordnung untersagt seit dem 27.06.20 die Beherbergung von Reisenden aus Risikogebieten, die aus privaten Beweggründen unterwegs sind; es sei
denn, sie legen ein negatives Corona-Testergebnis vor, das nicht älter als 2 Tage sein darf.
„Aus Risikogebieten“ bedeutet, dass der letzte Aufenthaltsort am Anreisetag als Risikogebiet eingestuft worden ist oder der Wohnsitz der anreisenden Gäste in einem
Risikogebiet liegt.
Deshalb:
Prüfen Sie bitte vor Buchung bzw. rechtzeitig vor Ihrer Anreise, ob Sie aus einem Risikogebiet anreisen.
Einen Überblick über die aktuellen Risikogebiete in Deutschland finden Sie HIER
Ausnahmen gibt es für Personen, deren Aufenthalt zwingend notwendig und unaufschiebbar beruflich oder medizinisch veranlasst ist oder die einen sonstigen triftigen Grund haben. Hierzu zählt beispielsweise der Besuch eines engen Familienangehörigen oder Lebenspartners.
Deshalb:
Reisen Sie aus einem Risikogebiet an und Sie sind aus rein touristischen Gründen angereist, müssen Sie uns einen Negativ-Test vorlegen, der nicht älter als 2 Tage sein darf.
Ansonsten müssen wir Ihre Beherbergung in unserem Haus verweigern!
Eine Übersicht Corona-Testzentren finden Sie in diesem LINK
Ein Testzentrum befindet sich auch am Flughafen Frankfurt Rhein Main
Die Formulare zur Eigenbestätigung können Sie sich nachfolgend herunterladen:
Eigenbestätigung aus beruflichem Grund
Eigenbestätigung aus medizinischem Grund
Eigenbestätigung aus sonstigem triftigen Grund
Informieren Sie sich bitte zu aktuellen Regelungen vor Ihrer Anreise!
Bleiben Sie gesund!
Rechtlicher Hinweis: Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und
Aktualität der Fragen und Antworten.
HOTEL absolute ****
Golfresort Gernsheim
Hof Gräbenbruch
Tel.: + 49 (0) 6157 95891 0
Fax: + 49 (0) 6157 95891 891
Anfahrt:
Ihr Weg zu uns…
… mit dem PKW
TIPP: Geben Sie im Navi bei Ziel-Adresse als Straße "Hof Gräbenbruch" statt Golfparkallee ein.
Von Norden und Süden
A67 Darmstadt-Mannheim, neue Ausfahrt Nr. 7-Pfungstadt/Riedstadt/B426
Richtung Gernsheim-nach ca. 5 km links-direkt an der B426
A5 Darmstadt-Heidelberg-Basel, Ausfahrt Nr. 27 Pfungstadt/Eberstadt
Richtung Gernsheim über die neue Ortsumgehung Pfungstadt
Nach der Überquerung der A67 weiter wie oben beschrieben
Von Westen
A61 Ausfahrt Nr. 58 Worms-B47 Richtung Bürstadt-Lorsch
Auffahrt Nr. 9 in Lorsch auf die A67, weiter wie oben beschrieben.
Von Nordwesten und Osten
A3 Abfahrt Nr. 22 Frankfurter Kreuz-auf die A5 Richtung Darmstadt
Am Darmstädter Kreuz auf die A67-Darmstadt-Mannheim weiter wie oben beschrieben.
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