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AKTUELLES AUS DEM GOLFHOTEL

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Infos zu Reisen in der aktuellen Corona-Lage

Immer mehr Landkreise und Städte in Deutschland werden aktuell zu Risikogebieten erklärt. Damit verbundenen sind zu beachtende Beherbergungsverbote für Einreisende aus Risikogebieten.

Die hessische Corona-Verordnung untersagt seit dem 27.06.20 die Beherbergung von Reisenden aus Risikogebieten, die aus privaten Beweggründen unterwegs sind; es sei
denn, sie legen ein negatives Corona-Testergebnis vor, das nicht älter als 2 Tage sein darf.
„Aus Risikogebieten“ bedeutet, dass der letzte Aufenthaltsort am Anreisetag als Risikogebiet eingestuft worden ist oder der Wohnsitz der anreisenden Gäste in einem
Risikogebiet liegt.

Deshalb:

Prüfen Sie bitte vor Buchung bzw. rechtzeitig vor Ihrer Anreise, ob Sie aus einem Risikogebiet anreisen.

Einen Überblick über die aktuellen Risikogebiete in Deutschland finden Sie HIER

Ausnahmen gibt es für Personen, deren Aufenthalt zwingend notwendig und unaufschiebbar beruflich oder medizinisch veranlasst ist oder die einen sonstigen triftigen Grund haben. Hierzu zählt beispielsweise der Besuch eines engen Familienangehörigen oder Lebenspartners.

Deshalb:

Reisen Sie aus einem Risikogebiet an und Sie sind aus rein touristischen Gründen angereist, müssen Sie uns einen Negativ-Test vorlegen, der nicht älter als 2 Tage sein darf.

Ansonsten müssen wir Ihre Beherbergung in unserem Haus verweigern! 

Eine Übersicht Corona-Testzentren finden Sie in diesem LINK

Ein Testzentrum befindet sich auch am Flughafen Frankfurt Rhein Main

Die Formulare zur Eigenbestätigung können Sie sich nachfolgend herunterladen:

Eigenbestätigung aus beruflichem Grund

Eigenbestätigung aus medizinischem Grund

Eigenbestätigung aus sonstigem triftigen Grund

Informieren Sie sich bitte zu aktuellen Regelungen vor Ihrer Anreise!

Bleiben Sie gesund!

Rechtlicher Hinweis: Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und
Aktualität der Fragen und Antworten.


Kontakt

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HOTEL absolute ****

Golfresort Gernsheim

Hof Gräbenbruch

Golfparkallee 2
64579 Gernsheim-Allmendfeld

Tel.: + 49 (0) 6157 95891 0

Fax: + 49 (0) 6157 95891 891

Email: info@hotel-absolute.de


Anfahrt:

Ihr Weg zu uns…

… mit dem PKW

TIPP: Geben Sie im Navi bei Ziel-Adresse als Straße "Hof Gräbenbruch" statt Golfparkallee ein.

Von Norden und Süden

A67 Darmstadt-Mannheim, neue Ausfahrt Nr. 7-Pfungstadt/Riedstadt/B426

Richtung Gernsheim-nach ca. 5 km links-direkt an der B426

A5 Darmstadt-Heidelberg-Basel, Ausfahrt Nr. 27 Pfungstadt/Eberstadt

Richtung Gernsheim über die neue Ortsumgehung Pfungstadt

Nach der Überquerung der A67 weiter wie oben beschrieben

Von Westen

A61 Ausfahrt Nr. 58 Worms-B47 Richtung Bürstadt-Lorsch

Auffahrt Nr. 9 in Lorsch auf die A67, weiter wie oben beschrieben.

Von Nordwesten und Osten

A3 Abfahrt Nr. 22 Frankfurter Kreuz-auf die A5 Richtung Darmstadt

Am Darmstädter Kreuz auf die A67-Darmstadt-Mannheim weiter wie oben beschrieben.

Anfahrt PDF


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